MTSV Hohenwestedt

Mitgliedschaft im MTSV

Monatliche  Mitgliedsbeiträge des MTSV *)     (ab 01.10.2021)

ggf.  Kurs-Gebühren: weitere Detail-Informationen

Mitgliedsbeiträge Tennisclub: weitere Detail-Informationen

Bildungskarte: weitere Detail-Informationen

 

*) Mitgliedsbeiträge sind jeweils vierteljährig im Voraus zu Beginn eines Quartals zu zahlen bzw. werden per SEPA-Lastschriftverfahren zu Quartalsbeginn eingezogen.

**) Kinder unter 18 Jahren, deren Familien folgende Leistungen beziehen: ALG II/Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, können ihre Beiträge per Bildungskarte zahlen Infos

***) Für aktive MTSV-Mitglieder vom 18. bis zum 25. Lebensjahr kann bei Nachweis von: Schule, Studium, Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst, ALG II/Hartz IV weiterhin der Jugendbeitrag ab 14 Jahre bemessen werden.

Hinweis: Mit Erreichen einer neuen MTSV-Beitrags-Altersgrenze erfolgt die Beitragszuordnung für das betreffende Mitglied durch die Vereinsführung und ohne gesonderten Hinweis, sofern kein Nachweis zwecks möglicher Einstufung in eine Beitragsminderung oder Beitragsbefreiung durch das Vereinsmitglied vorgelegt wurde.

Bitte informieren Sie sich gerne in unserer MTSV-Geschäftsstelle.

Mitgliedsbeiträge des Tennisclubs im MTSV

Die Mitgliedsbeiträge des Tennisclubs werden vierteljährlich erhoben und zusätzlich zum mindestens passiven MTSV-Mitgliedsbeitrag

(ab 01.04.2016)

Mitglieder bis Vollendung 18. Lebensjahr

18,00 €

Mitglieder nach Vollendung 18. Lebensjahr

40,00 €

In Ausbildung befindliche Personen

18,00 €

Ehepaare

60,00 €

Familien, auch mit Kindern in der Ausbildung

70,00 €

Fördermitglieder

nach Vereinbarung

 

Aufnahmegebühr

keine

Jährliche Sportunfallversicherung

ist im Passiv-MTSV-Beitrag enthalten

 

Saison-Mitgliedschaft

Die Saison-Mitgliedschaft ist einmalig auf eine Saison (Mai – September) begrenzt.
Es ist in dieser Zeit keine Eigenleistung zu erbringen.

Erwachsene

60 €

Kinder

30 €

Familien

120 €

Eine Mitgliedschaft im MTSV ist auch für die Saison-Mitgliedschaft im Tennisclub Voraussetzung.
Der Beitrag für eine passive Mitgliedschaft im MTSV ist bereits im Preis enthalten.

Aktuelle Kurs-Gebühren

Gemäß Beitragsordnung des MTSV Hohenwestedt vom 01.12.2009 werden bei Bedarf Kurs-Gebühren erhoben.
Diese sind erforderlich um ggf. neue und moderne Trendsportarten aufnehmen oder weiterhin anbieten zu können.

Aktuelle Kurs-Gebühren

Fun-Sport

Ab 01.04.2012 Kurs-Gebühr von 2 € / monatlich / je Teilnehmer/in an folgenden Fun-Sportarten:

  • Aerobic / Step-Aerobic
  • Body-Fitness (Flexi-Bar, Cardio-Fit, Funktonsgymnastik)
  • Power-Workout
  • Zumba-Spaß

Hinweise:
Die Kurs-Gebühr wird nur einmalig pro Monat erhoben, auch wenn an allen o.g. Fun-Sportarten teilgenommen wird.
Die Kurs-Gebühr wird quartalsweise (6 €)  im Voraus per Lastschrift eingezogen bzw. ist quartalsweise (6 €) im Voraus zu zahlen/zu überweisen.

Schwimmkinder

Sommer-Kurs: 25 € per Überweisung nach einmaliger Probestunde (IBAN DE97 2105 0170 0000 0050 10, Förde Sparkasse)

Winter-Kurse: Ab 2016 Kurs-Gebühr von 60 € / je Schwimm-Saison (Fahrtkosten + Eintritt ins Hallenbad)

Hinweis:
Der Betrag ist vor erstmaliger Mitfahrt zu überweisen / einzuzahlen (IBAN DE97 2105 0170 0000 0050 10, Förde Sparkasse)

Bildungspaket

Kein Kind ohne Sport!!! Kinder in den Sportverein!

Das Bildungs- und Teilhabepaket macht es für viele Kinder möglich.

Im Kreis Rendsburg-Eckerförde seit dem 01.01.2013 per Bildungskarte www.bildungs-karte.org

Beim MTSV Hohenwestedt können Bildungskarten-Guthaben eingesetzte werden.
Nach Vorlage Ihrer Bildungskarte rechnen wir mit dem Jobcenter oder der Gemeinde-Sozialstelle ab.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
deren Familien folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II / Hartz IV
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wer ist für mich zuständig?

  • Jobcenter
    für Empfänger von Arbeitslosnegeld II / Hartz IV, Sozialgeld
  • Gemeinde-Sozialstelle
    für Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld

 

Leistungen und Anwendungen der Bildungskarte im Bereich Sport, Kultur und Freizeit

Also auch für die Mitgliedsbeiträge und Vereins-Freizeiten (Fahrten, Zeltlager, Sporthallennächte usw.) im MTSV Hohenwestedt

  • 15 Euro monatlich (ab 01.August 2019) je Kind unter 18 Jahren (per Guthaben auf einer ausgehändigten Bildungskarte)
  • Die Bildungskarte erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Jobcenter oder Gemeinde-Sozialstelle
  • Legen sie uns die Bildungskarte vor oder überweisen Sie selbst an uns über www.bildungs-karte.org
  • Leistungen müssen Sie halbjährlich erneut bei Ihrem Jobcenter oder Gemeinde-Sozialstelle beantragen

Ihre Kinder können schon gleich nach Ihrer Beantragung beim Jobcenter oder Gemeinde-Sozialstelle dem MTSV Hohenwestedt als Mitglied beitreten und an allen unseren angebotenen Sportarten teilnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

 

Abrechnung mit der Bildungskarte

Mit der Bildungskarte kann am Online-Zahlungsverfahren teilgenommen werden.
Zur Nutzung dieses vereinfachten Zahlungs- und Abrechnungsverfahren ist die Online-Anmeldung über www.bildungs-karte.org erforderlich, sowohl des Leistungsbeziehers (gesetzlicher Vertreter des anspruchsberechtigten Kindes) als auch des Leistungsanbieters (z.. MTSV Hohenwestedt).
Der MTSV Hohenwestedt ist bereits für dieses Verfahren angemeldet und kann damit Zahlungen für anspruchberechtige Kinder empfangen und abrechnen.

Zahlungen für anspruchberechtigte Kinder (durch gesetzlichen Vertreter) können jedoch auch durch Vorlage der Bildungskarte in der MTSV-Geschäftsstelle erfolgen.
Der MTSV-Sachbearbeiter führt dann die Zahlung/den Einzug vom Karten-Guthaben online vor Ort durch und gibt die Bildungskarte gleich wieder an den Vorleger zurück.

Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren (01.10.2013)

Künftige Lastschrifteinzüge für den MTSV nehmen wir per „SEPA-Basis-Lastschrift“ vor.

Unsere Gläubiger-ID lautet: DE25 ZZZ0 0000 6689 16 und wurde Ihnen erstmals mit der Lastschrift vom 02.10.2013 per Kontoauszug mitgeteilt.
Neue Mitglieder entnehmen unsere Gläubiger-ID dem MTSV-Aufnahmeantrag.

Ihre Mandatsreferenz entspricht entweder Ihrer MTSV-Mitgliedsnummer oder einer Kombination aus Adress-Nr.+Mitglieds-Nr.+zusätzlichem Zähler. Diese wurde Ihnen erstmals mit der Lastschrift vom 02.10.2013 per Kontoauszug mitgeteilt.
Ihre Mandatsreferenz kann jederzeit zu unseren Geschäftszeiten beim MTSV-Geschäftsführer erfragt/bestätigt werden.

70,00 €

Fördermitglieder

nach Vereinbarung

 

Aufnahmegebühr

keine

Jährliche Sportunfallversicherung

ist im Passiv-MTSV-Beitrag enthalten